Mit großen Schritten gehen wir auf die Umstellung auf recyclebares Verpackungsmaterial zu. Die Sprache ist von der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation).
Was ist die PPRW? Offiziell bekannt als "Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle", zielt dieses Gesetz darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und die Recyclingraten zu erhöhen.
Das EU-Parlament hat Ende April 2024 mit großer Mehrheit die aktuelle Fassung der EU-Verpackungsverordnung angenommen. Voraussichtlich steht dann im Herbst, nach der Europawahl, noch die Abstimmung im Rat der Europäischen Union an. Bis zur Veröffentlichung und Wirksamkeit werden laut Einschätzung der interseroh+ voraussichtlich noch 18 Monate vergehen.
In der aktuellen Fassung geht es insbesondere darum, dass ab 2030 die Recyclingfähigkeit aller Verpackungen verpflichtend sein wird. Es werden auch Quoten für den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen für 2030 und 2040 festgelegt. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind dabei die EPR (Extended Producer Responsibility) Verpflichtungen, die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen dazu verpflichten, sich an den Kosten der Entsorgung und des Recyclings zu beteiligen.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPRW) gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie regelt die Verpackung und Kennzeichnung von Produkten sowie die Verantwortung der Hersteller und Händler für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsmaterialien.
Je nach Rolle eines Wirtschaftsbeteiligten - Hersteller, Lieferant, Importeur, Vertreiber etc. - müssen durch die geplante Verordnung unterschiedliche Verpflichtungen eingehalten werden. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Branche du tätig bist, obwohl es in manchen Branchen voraussichtlich zu deutlich mehr Veränderungen kommen wird als in anderen.
Für Verpackungshersteller bestehen Herausforderungen in der Umstellung auf umweltfreundlichere Materialien und Designs, um den Anforderungen der neuen Verordnung gerecht zu werden. Dies ist für uns schon seit längerem selbstverständlich. Wir bieten bereits seit Jahren nachhaltige Verpackungslösungen an, die gleichzeitig die Funktionalität und Sicherheit der verpackten Produkte gewährleistet. Dabei beobachten wir die Entwicklung im Markt und nehmen immer wieder neue nachhaltige Verpackungsmöglichkeiten in unser Sortiment auf.
Kennst du zum Beispiel schon unsere Standbodenbeutel als Monomaterial? Diese eigenen sich für verschiedene Produkte (z.B. Tiernahrung, Kosmetikprodukte oder Lebensmittel) und sind zu 100% recyclebar. Mehr darüber erfährst du hier: zum Monomaterial.
Auch unsere PCR-Folien sind für die verschiedensten Anwendungsbereiche (Logistikverpackung, Schutzverpackung oder Verkaufsverpackung) eine nachhaltige Verpackungslösung. PCR bedeutet Post-Consumer-Recycled. Das heißt, PCR-Folien werden anteilig aus dem recycelten Kunststoff weggeworfener Materialien hergestellt. Durch die Wiederverwendung von bereits benutztem Kunststoff sind PCR-Kunststoffe und Folien nicht nur kostengünstiger, sondern auch abfallreduzierend. Außerdem benötigen wir für die Weiterverarbeitung des gebrauchten Kunststoffs weniger Wasser, Energie und fossile Brennstoffe. Mehr darüber erfährst du hier: Zu den PCR-Recyclingfolien
PPWR - Das ist wichtig zu wissen
Wir haben für dich einige wichtige Punkte zusammengefasst, die du dazu wissen solltest:
Ziele: Die Verordnung zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsabfall zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungsmaterialien zu fördern und sicherzustellen, dass Verpackungen umweltfreundlicher gestaltet werden.
Definition von Verpackungen: Die Verordnung definiert Verpackungen als alle Produkte aus Materialien jeglicher Art, die zum Eingrenzen, Schützen, Handhaben, Liefern und Präsentieren von Waren verwendet werden.
Produzentenverantwortung: Die Verordnung legt die Verantwortung für die korrekte Entsorgung von Verpackungsabfällen bei den Herstellern oder Importeuren von Verpackungen fest. Sie müssen sich an Recycling- und Wiederverwendungsziele halten.
Mindestrecyclingquoten: Die Verordnung legt Mindestrecyclingquoten für verschiedene Materialien fest, wie z.B. Papier, Glas, Kunststoff und Metall.
Kennzeichnungspflicht: Hersteller müssen ihre Verpackungen kennzeichnen, um das Recycling zu erleichtern. Dies kann durch Symbole erfolgen, die anzeigen, ob das Material recycelbar ist, und durch Informationen zur korrekten Entsorgung.
Verbot gefährlicher Stoffe: Die Verordnung verbietet die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Verpackungen, um die Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Berichterstattungspflicht: Mitgliedstaaten müssen regelmäßig Berichte über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Verordnung vorlegen.
Strafen bei Nichteinhaltung: Es können Strafen für Hersteller verhängt werden, die gegen die Bestimmungen der Verordnung verstoßen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen, die Verpackungen verwenden, die Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung genau verstehen und einhalten, um Umweltstandards zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.
Natürlich beraten wir dich diesbezüglich bei der Auswahl unserer Verpackungsmaterialien für dein Produkt.
Mit dem Verpackungsgesetz wird zum Beispiel die Recyclingfähigkeit geregelt. Dazu ein kurzer Einblick:
Verpackungen müssen so hergestellt werden, dass das Vorhandensein von schädlichen Stoffen auf ein Minimum reduziert wird.
Ab 2030: alle Verpackungen müssen recyclebar sein.
Recyclingfähigkeit soll in 3 Klassen definiert werden (Verpackungen die zu weniger als 70 % recycelbar gelten nicht als recyclingfähig).
Ab 2038 Inverkehrbringung nur noch Verpackungen der Klassen A-B.
Verpackung soll als Ganzes betrachtet werden. Nur Komponenten, die gezwungener Weise voneinander getrennt werden müssen werden separat betrachten.
Ja, es soll Ausnahmenregelungen geben, zum Beispiel für Primärverpackungen und berührungsempfindlichen Verpackungen von Medizinprodukten, Säuglingsnahrung und In-vitro-Diagnostika. Außerdem gelten andere Bestimmungen für die Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter sowie für Verkaufsverpackungen aus leichtem Holz, Kork, Textil, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs.
Die PPWR-Kommission prüft außerdem den Stand der technologischen Entwicklung und die Umweltverträglichkeit von biobasierten Kunststoffverpackungen.
Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass
Verpackungen mit einem Etikett (basierend auf Piktogrammen und leicht verständlich) mit Informationen zur Materialzusammensetzung versehen werden müssen, um Verbrauchern das Sortieren zu erleichtern (Ausnahme: Transportverpackungen oder Verpackungen, die Teil eines Pfand- und Rücknahmesystems und keine e-commerce Verpackungen sind).
wieder verwendbare Verpackungen als solche gekennzeichnet sein müssen; zusätzliche Informationen zur Wiederverwendbarkeit müssen über einen QR-Code oder anderen digitalen Datenträger gemacht werden.
weitere Anforderungen und Vorgaben einzuhalten sind: z.B. über die Angabe des Rezyklat Anteils, die Art und Ausgestaltung der Kennzeichnungen, Pfandverpackungen, irreführende oder verwirrende Kennzeichnungen, Ausnahmen, Übergangsfristen, usw.
die Kommission harmonisierte Etiketten und Spezifikationen für die Kennzeichnungsanforderungen sowie Methodik zur Identifizierung der Materialzusammensetzung von Verpackungen festlegen wird.
Was sind die Ziele der Verpackungsverordnung zur Wiederverwendbarkeit von Verpackungsmaterial?
Bis zum Jahr 2030 ist vorgesehen:
mindestens 40% Wiederverwendung für Transportverpackungen (inkl. E-commerce): Paletten, Kunststoffkästen, faltbaren Kunststoffkisten, Kübeln und Fässern für Produkttransport […] inkl. Schrumpffolien und Umreifungsbänder.
100% Wiederverwendung für Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen für die Lieferung von Produkten an einen anderen Wirtschaftsbeteiligten innerhalb desselben Mitgliedstaats & innerhalb der EU.
10% Sammelverpackungen in Form von Kartons, ausgenommen Pappe, außerhalb von Verkaufsverpackungen, um eine bestimmte Anzahl von Produkten zu einer Lager- oder Vertriebseinheit zusammenzufassen (Pooling möglich; Rücknahmeverpflichtung ab 100m²).
Produzenten müssen sich in ein entsprechendes Register eintragen lassen, indem sie in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen auf den Markt bringen, einen Antrag stellen. Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass Produzenten keine Verpackungen in einem Mitgliedstaat auf den Markt bringen darf, wenn sie nicht in diesem Mitgliedstaat registriert sind.
Umfangreiche Informationen zur EU-Verpackungsverordnung
Diese Informationen haben wir dir unter anderem aus einem Webinar der interseroh+ und dem packaging journal zusammengefasst (Stand vom 24. April 2024). Du möchtest alle detailliertere Informationen? Hier geht es zum kostenfreie Webinar: Fakten & Fragen zur EU-Verpackungsverordnung
Weitere Quellenangaben:
https://alliance.interzero.de/mitgestalten/eu-verpackungsverordnung-ppwr/
https://www.neue-verpackung.de/nachhaltige-verpackungen/worum-geht-es-bei-der-ppwr-und-welche-auswirkungen-hat-sie-auf-die-verpackungsindustrie-510.html
https://deutsche-recycling.de/blog/eu-verpackungsverordnung/
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